Blitzschutzanlagen

Wesentliche Bestandteile einer Blitzschutzanlage:
– Fangvorrichtung
– Ableitungen
– Erdungsanlage
– fallweise zusätzliche Apparate

Eine Schutzeinrichtung von Gebäuden wird als Blitzableiter bezeichnet. Somit wird ein Teil des Blitzscchutzsystms des Gebäudes als Blitzableiter dagestellt.
Meist entsteht erheblicher Sachschaden, wenn ein Blitz in das Gebäude eintritt, da so gut wie alle elektrischen Geräte und Anlagen zerstört werden. Dadurch kann ein Brand entstehen.

Die Blitzschutzanlage soll den Blitzstrom an der Außenseite des Gebäudes entlang sicher zum Boden ableiten.